10.01.2011, 19:56
Möglich für das Hakenzeichen ist von absolut original bis zu (bewiesenen) zeitgenössischem Umbau.
Dieser Umbau muß 20 Jahre zurück liegen. Manche TÜVler meinen (wie Kollegen hier auch), der Umbau darf spätestens 10 Jahre nach Baujahr erfolgt sein. Diese Fehlinterpretation der Bestimmungen hält sich hartnäckig.
Zumal der Zeitpunkt des Umbaus meist nicht exakt dargestellt werden kann. Wer natürlich Inbusschrauben verwendet, der verrät sich selbst.
Wie überall..., von Prüfer zu Prüfer liegen die Meinungen zu Umbauten oft meilenweit auseinander.
Ich versuche immer, vorher mit dem Mann im Kittel zu sprechen und zu testen, was geht - und was nicht.
Rock'n'Rolle, sind 13 Seiten zu viel zum Lesen?
Dieser Umbau muß 20 Jahre zurück liegen. Manche TÜVler meinen (wie Kollegen hier auch), der Umbau darf spätestens 10 Jahre nach Baujahr erfolgt sein. Diese Fehlinterpretation der Bestimmungen hält sich hartnäckig.
Zumal der Zeitpunkt des Umbaus meist nicht exakt dargestellt werden kann. Wer natürlich Inbusschrauben verwendet, der verrät sich selbst.
Wie überall..., von Prüfer zu Prüfer liegen die Meinungen zu Umbauten oft meilenweit auseinander.
Ich versuche immer, vorher mit dem Mann im Kittel zu sprechen und zu testen, was geht - und was nicht.
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