21.10.2010, 20:22
Hallo Fahne1988 !
Es gibt Vorraussetzungen, leider auch beim Mindestalter, hatte ich nicht gelesen.
Frag lieber direkt die Zuricher !
Hier mal das wichtigste von der Homepage, Zuricher.de
Damit wir Ihr Fahrzeug in unseren Oldtimer-Tarif einstufen können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
Die Oldtimer-Versicherung kann abgeschlossen werden für Kraftfahrzeuge, die aufgrund ihres Alters, ihres überdurchschnittlichen Erhaltungszustandes und ihrer Verwendung nicht mehr als handelsüblich anzusehen sind.
Das Fahrzeug ist in Deutschland zugelassen.
Das Fahrzeug befindet sich im Originalzustand oder ist mit Originalbauteilen oder angepassten Austauschteilen restauriert.
Eine zusätzliche zeitgemäße Ausrüstung des Fahrzeugs darf die Originalität nicht beeinträchtigen. Veränderungen aus Gründen des Umweltschutzes und der Fahrzeugsicherung sind zulässig.
Das versicherte Fahrzeug muss außerhalb der Nutzung in einer abgeschlossenen Einzel-, Doppel-, Sammel- oder Tiefgarage abgestellt sein.
Die durchschnittliche jährliche Fahrleistung beträgt nicht mehr als 8.000 Kilometer.
Das versicherte Fahrzeug ist auf den Versicherungsnehmer zugelassen und wird ausschließlich privat genutzt. Das bedeutet, dass z. B. Zugmaschinen und LKW nicht der ursprünglichen Nutzung unterliegen dürfen. Eine Verwendung von Oldtimer-Traktoren in der Land- oder Forstwirtschaft ist – auch gelegentlich – nicht zulässig.
Der Versicherungsnehmer und alle berechtigten Fahrer haben das 25. Lebensjahr vollendet.
Für den täglichen Gebrauch steht dem Versicherungsnehmer ein auf ihn oder seinem in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehe-/Lebenspartner zugelassenes privates Alltagsfahrzeug oder Dienstfahrzeug zur Verfügung.
Neu: Ein Gutachten/Kurzbwertung der Firmen Olditax (http://www.olditax.de), Classic Data (http://www.classicdata.de), Dekra (http://www.dekra.de) oder des TÜV-Rheinland ist vorhanden bzw. wird innerhalb sechs Wochen nach Zulassung des Oldtimers eingereicht.
Personenkraftwagen mit einem Alter zwischen 20 und 29 Jahren liegen die Zustandsnote 1 bis 3 und ein Marktwert von mindestens 4.000 Euro zugrunde.
Für Personenkraftwagen mit einem Alter ab 30 Jahre liegt die Zustandsnote 1 bis 3 zugrunde.
Für alle sonstigen Fahrzeuge liegt die Zustandsnote 1 bis 3 zugrunde.
Das Gutachten kann für Fahrzeuge ab einem Mindest- fahrzeugalter von 30 Jahren oder für Fahrzeuge, welche ein Rotes Dauerkennzeichen führen, entfallen, wenn lediglich der Abschluss einer Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung gewünscht wird. Hier sind Originalität und Zustand mit aussagefähigen Fotos zu belegen. Je 1 Foto mit Seiten-, Front- und Heckansicht, vom Innen-, Motor- und Kofferraum.
Die Versicherung von Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen ist, bei Zeiträumen ausschließlich über die Wintermonate, nicht möglich.
Die Vollkaskoversicherung bieten wir nur in Verbindung mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung an.
In der Fahrzeugversicherung besteht kein Versicherungsschutz, sofern das Fahrzeug – gleich zu welchem Zweck – auf Rennstrecken gefahren wird.
Der Versicherungsschutz in der Fahrzeugversicherung beschränkt sich auf die Staaten Andorra, Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Lichtenstein, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakische Republik, Republik Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn.
Es gibt Vorraussetzungen, leider auch beim Mindestalter, hatte ich nicht gelesen.
Frag lieber direkt die Zuricher !
Hier mal das wichtigste von der Homepage, Zuricher.de
Damit wir Ihr Fahrzeug in unseren Oldtimer-Tarif einstufen können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
Die Oldtimer-Versicherung kann abgeschlossen werden für Kraftfahrzeuge, die aufgrund ihres Alters, ihres überdurchschnittlichen Erhaltungszustandes und ihrer Verwendung nicht mehr als handelsüblich anzusehen sind.
Das Fahrzeug ist in Deutschland zugelassen.
Das Fahrzeug befindet sich im Originalzustand oder ist mit Originalbauteilen oder angepassten Austauschteilen restauriert.
Eine zusätzliche zeitgemäße Ausrüstung des Fahrzeugs darf die Originalität nicht beeinträchtigen. Veränderungen aus Gründen des Umweltschutzes und der Fahrzeugsicherung sind zulässig.
Das versicherte Fahrzeug muss außerhalb der Nutzung in einer abgeschlossenen Einzel-, Doppel-, Sammel- oder Tiefgarage abgestellt sein.
Die durchschnittliche jährliche Fahrleistung beträgt nicht mehr als 8.000 Kilometer.
Das versicherte Fahrzeug ist auf den Versicherungsnehmer zugelassen und wird ausschließlich privat genutzt. Das bedeutet, dass z. B. Zugmaschinen und LKW nicht der ursprünglichen Nutzung unterliegen dürfen. Eine Verwendung von Oldtimer-Traktoren in der Land- oder Forstwirtschaft ist – auch gelegentlich – nicht zulässig.
Der Versicherungsnehmer und alle berechtigten Fahrer haben das 25. Lebensjahr vollendet.
Für den täglichen Gebrauch steht dem Versicherungsnehmer ein auf ihn oder seinem in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehe-/Lebenspartner zugelassenes privates Alltagsfahrzeug oder Dienstfahrzeug zur Verfügung.
Neu: Ein Gutachten/Kurzbwertung der Firmen Olditax (http://www.olditax.de), Classic Data (http://www.classicdata.de), Dekra (http://www.dekra.de) oder des TÜV-Rheinland ist vorhanden bzw. wird innerhalb sechs Wochen nach Zulassung des Oldtimers eingereicht.
Personenkraftwagen mit einem Alter zwischen 20 und 29 Jahren liegen die Zustandsnote 1 bis 3 und ein Marktwert von mindestens 4.000 Euro zugrunde.
Für Personenkraftwagen mit einem Alter ab 30 Jahre liegt die Zustandsnote 1 bis 3 zugrunde.
Für alle sonstigen Fahrzeuge liegt die Zustandsnote 1 bis 3 zugrunde.
Das Gutachten kann für Fahrzeuge ab einem Mindest- fahrzeugalter von 30 Jahren oder für Fahrzeuge, welche ein Rotes Dauerkennzeichen führen, entfallen, wenn lediglich der Abschluss einer Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung gewünscht wird. Hier sind Originalität und Zustand mit aussagefähigen Fotos zu belegen. Je 1 Foto mit Seiten-, Front- und Heckansicht, vom Innen-, Motor- und Kofferraum.
Die Versicherung von Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen ist, bei Zeiträumen ausschließlich über die Wintermonate, nicht möglich.
Die Vollkaskoversicherung bieten wir nur in Verbindung mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung an.
In der Fahrzeugversicherung besteht kein Versicherungsschutz, sofern das Fahrzeug – gleich zu welchem Zweck – auf Rennstrecken gefahren wird.
Der Versicherungsschutz in der Fahrzeugversicherung beschränkt sich auf die Staaten Andorra, Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Lichtenstein, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakische Republik, Republik Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn.
Alles hat seine Zeit.