26.08.2010, 09:51
Zitat:Original von Ralf. P.
Das Fahrwerk sehe ich nicht als Knackpunkt, da bin ich voll bei JR. Das gilt vor allem, wenn sich Kühlwasser- und Öltemperatur immer im normalem Bereich bewegt haben.
Nicht so eindeutig ist das mit der Auspuffanlage. Da kommt es auch darauf an, wer die eingebaut hat. Wenn jetzt angenommen durch den niedrigeren Abgasgegendruck Dein Motor magerer gelaufen ist, und beispielsweise ein Auslaßventil angesengt wurde, kann es durchaus sein, dass GM die Garantieleistung ablehnt. Die Sache müsste dann wirklich genauer untersucht werden.
Pass auf, dass hier keine Beweise beseitigt werden!
Gruß
Es ist ja schön, wenn Du das so siehst, aber bitte schaut in Euere Garantiebed.! Nur das ist bindend. Es gab bei GM durchaus Zeiten, da wurde die Garantie bei jeder Änderung ausgeschlossen, auch wenn diese nicht kausal für den Schaden geworden ist.
JR's Ansatz ist sicherlich der Beste. Allerdings, sollte es hart auf hart kommen: Der Wagen ist älter als sechs Monate. Mithin liegt beim Threadersteller die Beweislast, dass der Mangel bei Übergabe des Fahrzeugs bereits vorlag / angelegt war. Ein Sachverständiger müsste also erkennen, dass der Mangel zweifelsfrei schon da war und keinesfalls durch andere Umstände entstanden sein könnte. So weit lehnt sich kaum ein Sachverständiger aus dem Fenster...
Versuchen kann man es, und sollte man es auch. Auf wenn es hart auf hart kommt...
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