04.08.2010, 14:20
Dein TÜV´ler hat wohl was gegen Oldtimer, denn wenn nicht, dann würde er dir ganz einfach eine Ausnahmegenemigung für die fehlenden Rückfahrscheinwerfer geben, das kann er nämlich. Genau so wie für die Nebelschlussleuchte, die brauchst du nämlich auch nicht.
Wenn du in die beiden inneren Leuchten die Rückfahrscheinwerfer einbauen mußt, wo blinkst du dann?
Was sagt er denn zu den Sidepipes? Bekommst du die eingetragen?
Gruß aus Salzburg, Günther
Wenn du in die beiden inneren Leuchten die Rückfahrscheinwerfer einbauen mußt, wo blinkst du dann?
Was sagt er denn zu den Sidepipes? Bekommst du die eingetragen?
Gruß aus Salzburg, Günther