02.06.2010, 15:09
Zitat:Das eine Alarmanlage nach STVZO sein muß: Darüber hab ich ja auch noch nie nachgedacht.
Wie kommst Du denn auf diese Schnapsidee?
Da brauchst Du gar nicht drüber nachzudenken, dem ist nämlich nicht so.
Gruß
JR
edit: Nach Günthers Beitrag habe ich den Sinn des Satzes wohl erst richtig verstanden.
Ich hatte ihn so interpretiert, dass nach STVZO eine Alarmanlage vorhanden sein muss, es war aber wohl so zu lesen, dass eine verbaute Alarmanlage den Anforderungen der StVZO genügen muss.
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!