14.05.2010, 14:53
Zitat:Original von eric f.
StVO, § 17 Beleuchtung:
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein.
Gruß, Peter.
Das ist richtig. Gleichwohl können die bestehenden NSW, wie von Rainer vorgeschlagen, durch Tagfahrlichter substituiert werden. Hinzu kommt, dass viele NSW moderner Fahrzeuge eine E-Prüfnummer besitzen, die auch einen Betrieb als TFL zulässt. Hier können die NSW einfach als TFL kodiert werden. Die NSW leuchten dann immer, wenn das Standlicht aus ist. Außerdem ist die Leuchtstärke reduziert. So möglich bei vielen VAG und Opel-Modellen.
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