30.04.2010, 10:31
Lieber Edgar,
in meinem Fall war es so,daß meine damalige C5 Baujahr 1999 war und mir das Auto im April 2001 von einem offiziellen GM Händler zum Kauf angeboten wurde.
Im Kraftfahrzeugbrief befand sich ein Stempel und Vermerk von Flensburg,daß das Fahrzeug bis 31.12.2001 noch als Neufahrzeug verkauft werden darf.
Natürlich war bereits damals der Nachlaß auf den ursprünglichen Kaufpreis erheblich,so daß ich sofort zugeschlagen habe auch deshalb weil ich keinerlei Nachteile hatte bei voller Garantie.
Liebe Grüße
Helmut
in meinem Fall war es so,daß meine damalige C5 Baujahr 1999 war und mir das Auto im April 2001 von einem offiziellen GM Händler zum Kauf angeboten wurde.
Im Kraftfahrzeugbrief befand sich ein Stempel und Vermerk von Flensburg,daß das Fahrzeug bis 31.12.2001 noch als Neufahrzeug verkauft werden darf.
Natürlich war bereits damals der Nachlaß auf den ursprünglichen Kaufpreis erheblich,so daß ich sofort zugeschlagen habe auch deshalb weil ich keinerlei Nachteile hatte bei voller Garantie.
Liebe Grüße
Helmut
Mit corvettefreundlichen Grüßen
HK-Vette ( Helmut )
HK-Vette ( Helmut )