28.04.2010, 08:12
Die 4 Jahre werden ja nicht das Mindestmaß sein, sonder der max. Strafrahmen. D.h. in der Praxis wird wohl keiner einsitzen, solange es keinen Unfall gibt.
Zur Moraldiskussion: Fahren auf Sicht ist des Rätsels Lösung. Dann sind 140 auf Freiland auch nicht gefährlich.
Und wenn ein Fußgänger/Radfahrer wird auch bei einer 80er Beschränkung kaum bei <100m auf die Straße treten.
Natürlich ist es über dem Erlaubten, aber Gefängnis wäre übertrieben. Vor allem auch mit großen Nebenkosten verbunden: Ausfahl der Arbeits/Steuerleistung, Unterbringungskosten, etc, Sozialleistungen, nach der Haftstrafe, wenn nicht sofort ein Job gefunden wird, etc.
Schnapsidee
Zur Moraldiskussion: Fahren auf Sicht ist des Rätsels Lösung. Dann sind 140 auf Freiland auch nicht gefährlich.
Und wenn ein Fußgänger/Radfahrer wird auch bei einer 80er Beschränkung kaum bei <100m auf die Straße treten.
Natürlich ist es über dem Erlaubten, aber Gefängnis wäre übertrieben. Vor allem auch mit großen Nebenkosten verbunden: Ausfahl der Arbeits/Steuerleistung, Unterbringungskosten, etc, Sozialleistungen, nach der Haftstrafe, wenn nicht sofort ein Job gefunden wird, etc.
Schnapsidee