30.08.2003, 11:38
Das Verkehrsamt hat nicht recht. Ich werde am Montag mal was zusammenstellen, was Dir Argumentationshilfe geben wird.
Tägliche Praxis ist, daß die Schnarchbeamten ihre eigenen Gesetze und Verordnungen nicht kennen.
EDIT: Hier schon mal vorab ein Auszug aus der StVZO, §21c
§ 21c Gutachten für die Erteilung einer Betriebserlaubnis als Oldtimer.
(1) Für die Erteilung einer Betriebserlaubnis als Oldtimer gelten die § 20 und 21. Zusätzlich ist das Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen erforderlich. Dieses Gutachten muss mindestens folgende Angaben enthalten:
- die Feststellung, dass dem Fahrzeug ein Oldtimerkennzeichen nach § 23 Abs. 1 c zugeteilt werden kann,
- den Hersteller des Fahrzeugs einschließlich seiner Schlüsselnummer,
- die Fahrzeugidentifizierungsnummer,
- das Jahr der Erstzulassung
Da steht es. Das Jahr, und nicht das Tagesdatum.
Tägliche Praxis ist, daß die Schnarchbeamten ihre eigenen Gesetze und Verordnungen nicht kennen.
EDIT: Hier schon mal vorab ein Auszug aus der StVZO, §21c
§ 21c Gutachten für die Erteilung einer Betriebserlaubnis als Oldtimer.
(1) Für die Erteilung einer Betriebserlaubnis als Oldtimer gelten die § 20 und 21. Zusätzlich ist das Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen erforderlich. Dieses Gutachten muss mindestens folgende Angaben enthalten:
- die Feststellung, dass dem Fahrzeug ein Oldtimerkennzeichen nach § 23 Abs. 1 c zugeteilt werden kann,
- den Hersteller des Fahrzeugs einschließlich seiner Schlüsselnummer,
- die Fahrzeugidentifizierungsnummer,
- das Jahr der Erstzulassung
Da steht es. Das Jahr, und nicht das Tagesdatum.