30.08.2003, 11:27
Bin zwar der andere Frank, kann aber trotzdem was sagen:
Das Amt hat nicht recht. Ich habe vor ein paar Tagen einen BArtikel zu dem Thema gelesen, muß mal suchen ob ich Ihn noch habe. In der Vorschrift wird vom Jarhr der Zulassung, nicht vom Tag gesprochen. Die Ämter legen das aber leider nach Ihrem Willen aus. Da noch kein Oldiebesitzer gegen diese Praxis geklagt hat gibt es auch noch keine verbindliche Festlegung.
Ich würde mir mal beim DEUVET die Vorschrift zur Zulassung mit H- Kennzeichen besorgen und den Wortlaut genau überprüfen. Damit nochmal versuchen das Amt zu überzeugen.
CU
Frank
Das Amt hat nicht recht. Ich habe vor ein paar Tagen einen BArtikel zu dem Thema gelesen, muß mal suchen ob ich Ihn noch habe. In der Vorschrift wird vom Jarhr der Zulassung, nicht vom Tag gesprochen. Die Ämter legen das aber leider nach Ihrem Willen aus. Da noch kein Oldiebesitzer gegen diese Praxis geklagt hat gibt es auch noch keine verbindliche Festlegung.
Ich würde mir mal beim DEUVET die Vorschrift zur Zulassung mit H- Kennzeichen besorgen und den Wortlaut genau überprüfen. Damit nochmal versuchen das Amt zu überzeugen.
CU
Frank