29.03.2010, 13:48
@ Rainer
Grundsätzlich erst Mal Du bzw. Deine Kasko. Hatte ich auch gerade den Fall.
Wenn man es auf einen Streit ankommen lassen willst, mußt Du beweisen, dass der Fahrbahnschaden schon länger dort ist.
Gruß
Markus
Grundsätzlich erst Mal Du bzw. Deine Kasko. Hatte ich auch gerade den Fall.
Wenn man es auf einen Streit ankommen lassen willst, mußt Du beweisen, dass der Fahrbahnschaden schon länger dort ist.
Gruß
Markus