17.03.2010, 15:48
Kleine Hilfestellung:
sprecht doch mal den TÜV Eures Vertrauens zwecks Eintragung der max. Kennzeichengröße an. Es geht schließlich um die Einhaltung der ECE- Regelung 26 (Kanten und Vorsprünge). Eine hervorstehende Kante des Kennzeichens kann im Falle eines Fußgängerunfalles für Schnittverletzungen verantwortlich sein! Damals bei meinem SEVEN ging das auf die Art anstandslos durch.
Gruß
sprecht doch mal den TÜV Eures Vertrauens zwecks Eintragung der max. Kennzeichengröße an. Es geht schließlich um die Einhaltung der ECE- Regelung 26 (Kanten und Vorsprünge). Eine hervorstehende Kante des Kennzeichens kann im Falle eines Fußgängerunfalles für Schnittverletzungen verantwortlich sein! Damals bei meinem SEVEN ging das auf die Art anstandslos durch.
Gruß
Ralf
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