14.03.2010, 19:14
Hallo zusammen,
folgendes Problem:
Meine Kleine ist Baujahr 69 und im title steht nur 1969 als Baujahr drin. Aber so wie ich das mitbekommen hab, müssen Benziner mit Erstzulassung vor 01.07.1969 nicht zur AU.
Laut VIN müsste meine Hübsche im 1. Quartal 1969 hergestellt worden sein (wenn ich den Recherchen in den beiden Corvette Registry Seiten glauben darf).
Wenn ich meinen gesunden Menschenverstand spielen lasse, ist das auch einigermaßen logisch, meine VIN bewegt sich bei 16.500 von fast 39.000 produzierten Vetten.
Nun die Gretchenfrage:
Kann ich den TÜV davon überzeugen dass ich nicht zur AU muss? Oder wird das, wie üblich, unter Bürokratie abgelegt und mit dem Satz "interessiert mich nicht" enden?
Danke im voraus,
Gruß Robert
folgendes Problem:
Meine Kleine ist Baujahr 69 und im title steht nur 1969 als Baujahr drin. Aber so wie ich das mitbekommen hab, müssen Benziner mit Erstzulassung vor 01.07.1969 nicht zur AU.
Laut VIN müsste meine Hübsche im 1. Quartal 1969 hergestellt worden sein (wenn ich den Recherchen in den beiden Corvette Registry Seiten glauben darf).
Wenn ich meinen gesunden Menschenverstand spielen lasse, ist das auch einigermaßen logisch, meine VIN bewegt sich bei 16.500 von fast 39.000 produzierten Vetten.
Nun die Gretchenfrage:
Kann ich den TÜV davon überzeugen dass ich nicht zur AU muss? Oder wird das, wie üblich, unter Bürokratie abgelegt und mit dem Satz "interessiert mich nicht" enden?
Danke im voraus,
Gruß Robert
Der Schwabe, es kann nur einen geben!