16.02.2010, 12:24
Zitat:Original von Seapilot
Mal ne Frage eines Laien an unseren Rechtsgelehrten. Wenn der Wagen verkauft ist, der Käufer sich aber nicht meldet bzw nicht ermittelt werden kann. Dann geht der "Sauhund" straffrei aus der Nummer?
Finde es übrigens sehr gut wie Edgar sich hier verhält. Solche Schweinereien dürfen nicht durchgehen. Finde jeder hat sogar die Pflicht sich so zu verhalten. Diese kleinkrimminelen Drecksäcke vertrauen ja geradezu auf die Faulheit und Ignoranz der Mitmenschen. Wie wäre es sonst möglich ein Auto zu knacken, in Ruhe auzuplündern oder zu entwenden bei jaulender Alarmanlage, auf einem belebten Parkplatz? Doch nur weil 99% der Bevölkerung nach dem St. Florians-Prinzip verfahren. Daher Edgar
Knut
Knut, wenn der Wagen verkauft ist, der Käufer die Täuschung nicht bemerkt, also
es nicht zu einer Anzeige kommt, geht derjenige der den Tacho zurückgedreht hat,
straffrei aus, wobei ich nochmals betonen muss, daß ich nicht weiß, wer da
manipiliert hat. Wenn das Fahrzeug innerhalb Deutschlands verkauft wurde, läßt es
sich über das KBA auffinden, europaweit dürfte das auch möglich sein.
@Midnight-Cruiser
Da das Auto nach den eigenen Angaben des Händlers auf ihn selber zugelassen war,
könnte das hier anders sein.
@RainerR
Die Anzahl der Vorurteile in Deinem Beitrag sind Legion.
Gruß Edgar