31.07.2003, 14:23
a = Wahrscheinlichkeit eines Unfalls mit Personenschaden aufgrund des Produktionsfehlers
b = Anzahl produzierter/verkaufter Fahrzeuge
c = Zu erwartende Forderung pro Geschädigten im Schadensfall
d = Kosten den Fehler zu beseitigen
Wenn a x b x c kleiner d ist, dann ist für den Autohersteller alles in Butter.
Allerdings gabe es vor einiger Zeit einen interessantes Urteil in den USA. Welcher Hersteller es war, kann ich nicht mehr sagen. Soweit ich mich erinnere ging es darum, dass bei einer bestimmten Baureihe die Gefahr bestand, dass sich bei einem Auffahrunfall der Tank beschädigt wird und das Fahrzeug sich entzünden kann. Nach o.g. Formel hat der Hersteller wohl entschieden, den Fehler nicht zu beseitigen. Allerdings wurde nach einem Schadenfall, bei dem eine Person schwerste Verbrennungen (lebensgefährlich)erlitten hatte, in dem entsprechenden Prozess interner Schriftverkehr des Herstellers vorgelegt. In diesem wurde deutlich, dass der Vorstand über das Problem informiert war und tatsächlich aufgund o.a. Formel entschieden hat, die Fehlerbeseitigung rechnet sich nicht.
Das war für den Richter Grund genug, die angeblich höchste Geldstrafe aller Zeiten zu verhängen. Wie hoch diese war, fällt mir auch nicht mehr ein... musste aber dreimal schlucken, bei der Zahl.
Damit sollte allen Herstellern klar gemacht werden, dass man SO nicht rechnen kann.
Wie wahr die Geschichte ist, kann ich nicht sagen. War aber irgendwie im Fernsehn. Vielleicht kennt ja jemand die Geschichte und den Hersteller...
Anscheinden reichen solche Urteile aber immer noch nicht aus, dass sich grundsätzlich etwas ändert. Wobei ich mir vorstellen kann, dass ein Schadenfall in Deutschland sicher von den Kosten für einen Hersteller wirklich überschaubar ist und sich so ein Verhalten rechnet. In den USA sollte das doch eigentlich anders aussehen.
b = Anzahl produzierter/verkaufter Fahrzeuge
c = Zu erwartende Forderung pro Geschädigten im Schadensfall
d = Kosten den Fehler zu beseitigen
Wenn a x b x c kleiner d ist, dann ist für den Autohersteller alles in Butter.
Allerdings gabe es vor einiger Zeit einen interessantes Urteil in den USA. Welcher Hersteller es war, kann ich nicht mehr sagen. Soweit ich mich erinnere ging es darum, dass bei einer bestimmten Baureihe die Gefahr bestand, dass sich bei einem Auffahrunfall der Tank beschädigt wird und das Fahrzeug sich entzünden kann. Nach o.g. Formel hat der Hersteller wohl entschieden, den Fehler nicht zu beseitigen. Allerdings wurde nach einem Schadenfall, bei dem eine Person schwerste Verbrennungen (lebensgefährlich)erlitten hatte, in dem entsprechenden Prozess interner Schriftverkehr des Herstellers vorgelegt. In diesem wurde deutlich, dass der Vorstand über das Problem informiert war und tatsächlich aufgund o.a. Formel entschieden hat, die Fehlerbeseitigung rechnet sich nicht.
Das war für den Richter Grund genug, die angeblich höchste Geldstrafe aller Zeiten zu verhängen. Wie hoch diese war, fällt mir auch nicht mehr ein... musste aber dreimal schlucken, bei der Zahl.
Damit sollte allen Herstellern klar gemacht werden, dass man SO nicht rechnen kann.
Wie wahr die Geschichte ist, kann ich nicht sagen. War aber irgendwie im Fernsehn. Vielleicht kennt ja jemand die Geschichte und den Hersteller...
Anscheinden reichen solche Urteile aber immer noch nicht aus, dass sich grundsätzlich etwas ändert. Wobei ich mir vorstellen kann, dass ein Schadenfall in Deutschland sicher von den Kosten für einen Hersteller wirklich überschaubar ist und sich so ein Verhalten rechnet. In den USA sollte das doch eigentlich anders aussehen.