20.10.2009, 00:27
Zitat:Original von STRUPPIdas wird zwar meistens so gemacht, ist aber weder besonders sinnvoll, noch vorschriftsmäßig.
Dann "Knall" vor die Lampen "Fliegende Sicherungen" rein.
Vorteil dieser Massnahme:
Die Verdratung Deiner Corvette bleibt weitgehend unberührt, trotzdem sind die Lampen extra abgesichert und Du erfüllst damit die StVZO-Vorgaben.
Im §53 StVZO steht nämlich:
Zitat:Vorgeschriebene Schlußleuchten dürfen an einer gemeinsamen Sicherung nicht angeschlossen sein.Werden zwei zusätzliche Sicherungen direkt an den Rücklichtern eingebaut, ist die unzulässige gemeinsame (serienmäßige) Sicherung immer noch vorhanden. Bei einem Kurzschluß an einer der anderen angeschlossenen Leuchten (Standlicht, Kennzeichenleuchte, sidemarker, Instrumentenbeleuchtung etc.) oder einem Kabel fällt immer noch die gesamte Beleuchtung aus. Die Gefahr, dass direkt am Rücklicht ein Kurzschluß auftritt ist sicher geringer, als dass das Rücklicht durch eine vergammelte reingebastelte Sicherung ausfällt.
besser wäre, die serienmäßige Sicherung durch eine wesentlich stärkere zu ersetzen, den Stromkreis hinter dem Lichtschalter aufzutrennen und dort zwei Sicherungen einzubauen. An die eine wird das aufgetrennte serienmäßige Kabel angeschlossen, an der anderen über ein neu verlegtes Kabel eines der Rücklichter.
Bei einem Kurzschluß fällt dann nur ein Rücklicht aus. Die serienmäßige Sicherung brennt nur noch durch, wenn der Lichtschalter selbst kaputt ist.
Wenn das zuviel Arbeit ist, dann lieber lassen wie es ist, und deinen TÜV-Mensch -wie oben geschrieben- auf die Übergangsbestimmungen im §72 StVZO hinweisen:
Zitat:§ 53 Abs. 1 (Absicherung der Schlussleuchten)
tritt in Kraft am 1. Januar 1987 für die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Fahrzeuge. An anderen Fahrzeugen sind andere Schaltungen zulässig.