11.10.2009, 21:28
Zitat:Original von *Micha*
Zitat:Original von KnightRainer
Zitat:Original von tommirs4
[Aber sage mal, wie so wird dieses Fahrzeug nicht an Privatpersonen verkauft? Wie ist das zu verstehen?
das ist so zu verstehen, dass er es nicht an Privatpersonen verkauft.
Sehr viele Händler haben mittlerweile keine Lust mehr von Privatpersonen nach 11,5 Monaten Gewährleistungsansprüche zu bekommen worauf sie per Anwalt reagieren müssen und jeder Antwort-Brief dann 200€ kostet.
Die meisten können dir von Verkäufen an Privat endlose Geschichten erzählen die sie ohne Ende, Zeit, Geld und Nerven gekostet haben.
Das können die Händler meines wissens nach aber umgehen, in dem sie beim Verkauf von GW Fahrzeugen eine externe GW Garantie mit übergeben. Dann kann sich der GW Käufer mit der Versicherung einig werden, anstatt mit dem Händler.
@tommirs4
Bei Verkauf von Händler an Händler, so wie bei dieser C6, wird die Gewährleistung untereinander einfach ausgeschlossen, so das vom Käufer gegenüber dem Verkäufer keine Ansprüche entstehen (können).
@KnightRainer
Wenn ich als "Geschäftsmann" mir ein Fahrzeug kaufe und nach 11,5 monaten was kaputt geht, habe ich die gleichen Rechte, ob als Privat oder Geschäftsmann. Da sehe ich keinen unterschied.