06.10.2009, 12:21
Völlig richtig.
Fraglich nur, ob zum Betrieb einer Zahnarztpraxis, sei es in freiberuflichen Tätigkeit oder in gewerblicher Tätigkeit, ein Kraftfahrzeug nötig ist. Wird dies bejaht und damit der Weg zur steuerlich begünstigend Abschreibungsmöglichkeit freigemacht, so ist es nur billig, wenn er andererseits nicht nur steuerrechtlich sondern auch zivilrechtlich als Unternehmer in Bezug auf das Fahrzeug qualifiziert wird.
Wer einerseits Privilegien fordert, sollte andererseits auch die Nachteile tragen können.
Der Ausschluss der Gewährleistung ist, wie angesprochen, auch für Unternehmer möglich. Hierzu müssen beide Vertragsparteien Unternehmer sein.
Fraglich nur, ob zum Betrieb einer Zahnarztpraxis, sei es in freiberuflichen Tätigkeit oder in gewerblicher Tätigkeit, ein Kraftfahrzeug nötig ist. Wird dies bejaht und damit der Weg zur steuerlich begünstigend Abschreibungsmöglichkeit freigemacht, so ist es nur billig, wenn er andererseits nicht nur steuerrechtlich sondern auch zivilrechtlich als Unternehmer in Bezug auf das Fahrzeug qualifiziert wird.
Wer einerseits Privilegien fordert, sollte andererseits auch die Nachteile tragen können.
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