06.10.2009, 11:40
Zitat:Wobei der Zahnarzt regelmäßig nicht als Unternehmer ein Fahrzeug kauft, sondern als Verbraucher. Die oben eingeführten Regel gelten nur beim Verbrauchsgüterkauf.Aber wenn der Doc den Wagen als Firmenwagen einsetzt muss er auch die Garantie / Gewährleistung übernehmen. So habe ich das jedenfalls verstanden.
Frank