02.10.2009, 23:35
Zitat:Original von fliegerdidi
Überschreib die Fuhre auf dich( mit Zulassung natürlich ) und verkauf sie dann, dann ist von Privat an Privat.
dazu muss das Geld aber REAL auf dein Konto fliessen indem Moment wo sie auf privat zugelassen wird.
Ein Bekannter Ing. hat den Wagen deshalb zum Händler EK an seine Frau verkauft. Bei der Steuerprüfung hiess es dann dass er ihn ihr zum Händler VK hätte verkaufen müssen und diesen Preis als Einnahme auf dem Firmenkonto hätte nachweisen müssen.
Ich glaube der Wagen muss dann auch einen gewissen Zeitraum (6 Monate?) mindestens auf privat zugelassen gewesen sein bevor man ihn dann wieder unter Umgehung der Gewährleistung verkaufen kann.
Ansonsten bleibt die Gewährleistung bestehen. Die schlafen auch nicht auf den Bäumen.