02.10.2009, 22:27
Die Gewährleistung kann NICHT mit einer Garantieversicherung umgangen werden!
Gewähren musst du für hauptsächlich" mängel" die bei fahrzeugübergabe vorhanden
sind oder waren. das heisst hauptsächlich für technische sachen- nicht für verschleissteile-
wobei dieses aber kilometer oder altersabhängig geregelt ist. optische mängel im kaufvertrag aufnehmen, selbst bei vogeldreck der spuren auf den lack hinterlassen hat.
alos tip, schreib das der käufer alle anfallenden wartungsarbeiten oder reperaturarbeiten in voller
höhe übernimmt.
Die 2 jahre sachmängelhaftung kann vertraglich auf 1 jahr verkürzt werden.
grusss
ein endkundengeplagter buntmetallhändler
Gewähren musst du für hauptsächlich" mängel" die bei fahrzeugübergabe vorhanden
sind oder waren. das heisst hauptsächlich für technische sachen- nicht für verschleissteile-
wobei dieses aber kilometer oder altersabhängig geregelt ist. optische mängel im kaufvertrag aufnehmen, selbst bei vogeldreck der spuren auf den lack hinterlassen hat.
alos tip, schreib das der käufer alle anfallenden wartungsarbeiten oder reperaturarbeiten in voller
höhe übernimmt.
Die 2 jahre sachmängelhaftung kann vertraglich auf 1 jahr verkürzt werden.
grusss
ein endkundengeplagter buntmetallhändler
...der Onkel hat Schokolade!