28.08.2009, 15:06
Was paradox klingt, scheint neuerlich zu gehen. Offensichtlich meint die Justiz, dass die Polizei zukünftig nur noch auf richterliche Anordnung eine Blutprobe entnommen werden darf.
Quelle:Der Westen
Zitat:Folgendes Szenario wirft nun nicht nur bei Polizisten, sondern auch beim Justizministerium in Düsseldorf Fragen auf: ein Unfall am späten Abend, reiner Blechschaden, nichts Schlimmes. Ein Polizeibeamter riecht jedoch bei einem der Autofahrer eine Alkholfahne. Der Fahrer verweigert indes den Atemtest, der Beamte will möglichst schnell Beweise sichern und setzt nun – notfalls auch mit Gewalt – die Entnahme einer Blutprobe durch. Das aber ist ein schwerwiegender Eingriff, den grundsätzlich nur ein Richter anordnen darf. Was nun?
Quelle:Der Westen