27.07.2009, 16:52
Halb richtig Struppi. ![Feixen Feixen](https://www.corvetteforum.de/images/smilie/icon_freu.gif)
Womos haben keine LKW-Zulassung, auch wenn die über 3,5 t schwer sind.
Zugmaschinen dürfen nur mit Ausnahmegenehmigung Sonntags fahren:
eben ergoogelt:
Seit 1956 gilt in der Bundesrepubik ein generelles Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen für Lkw mit einem Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen oder grundsätzlich alle Lkw, die einen Anhänger mit sich führen. Davon ausgenommen sind Transporte von verderblicher Ware wie Milch oder Fleisch. Sondergenehmigungen können bisher für Zugmaschinen ohne Sattelauflieger oder mit Hilfsladefläche, Ausstellungs-, Film- und Fernsehfahrzeuge, Schaustellerwagen, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Laster mit Wohnanhängern ausgestellt werden.
Hilft dem Frank aber nicht, deshalb btt.
![Feixen Feixen](https://www.corvetteforum.de/images/smilie/icon_freu.gif)
Womos haben keine LKW-Zulassung, auch wenn die über 3,5 t schwer sind.
Zugmaschinen dürfen nur mit Ausnahmegenehmigung Sonntags fahren:
eben ergoogelt:
Seit 1956 gilt in der Bundesrepubik ein generelles Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen für Lkw mit einem Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen oder grundsätzlich alle Lkw, die einen Anhänger mit sich führen. Davon ausgenommen sind Transporte von verderblicher Ware wie Milch oder Fleisch. Sondergenehmigungen können bisher für Zugmaschinen ohne Sattelauflieger oder mit Hilfsladefläche, Ausstellungs-, Film- und Fernsehfahrzeuge, Schaustellerwagen, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Laster mit Wohnanhängern ausgestellt werden.
Hilft dem Frank aber nicht, deshalb btt.
![OK! OK!](https://www.corvetteforum.de/images/smilie/bigok.gif)
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