24.01.2009, 15:54
So, habe noch mal ein paar Infos bekommen.
Es gibt ein Gerichtsurteil, nach dem die Finanzämter bei einer "nicht eindeutig erkennbaren Nutzung" entscheiden dürfen, ob ein Pick Up als LKW oder PKW besteuert wird. Das soll alle Fahrzeuge mit mehr als 2 bzw 3 (breite Sitzbank) betreffen deren Schlüsselnummer nicht eindeutig eine Zulassung als LKW vorschreibt.
Betroffen sind damit alle importierten bzw. nicht offiziell in Deutschland erhältlichen Wagen.
Damit wären alle Amis aber auch ein paar Japaner mit Schlüsselnummer 000 betroffen.
Ein VW Pritschenwagen z.B. hat eine eindeutige "LKW"- Schlüsselnummer und ist nicht betroffen.
Inwieweit die Regelung mit dem Verhältnis Ladefläche zu Kabinenlänge das Urteil aushebelt weiß ich nicht.
Geklagt hatte wohl eine Toyota oder Nissan Fahrerin. Ein Argument des Richters: im hinteren Bereich des Wagens sind Scheiben - da kann ein Mitfahrer sich die Landschaft ansehen - ergo PKW.
NRW scheint da momentan Vorreiter dieser Hetzkampagne zu sein, einen betroffenen kenne ich auch entfernt, er hat einen Chevy 1 1/2 Kabiner mit kurzer Ladefläche.
Für die betroffenen Fahrzeuge gibt es natürlich kein Abgasgutachten, die Finanzämter rechnen sich da irgendwas zusammen - die Einstufung wird aber immer mindestens eine Stufe schlechter als ein entsprechender SUV (Tahoe, Mitsubishi Sport) sein.
Mit der zugeteilten Einstufung dürften die Autos teilweise gar nicht mehr zulassungsfähig sein.
Frank
Es gibt ein Gerichtsurteil, nach dem die Finanzämter bei einer "nicht eindeutig erkennbaren Nutzung" entscheiden dürfen, ob ein Pick Up als LKW oder PKW besteuert wird. Das soll alle Fahrzeuge mit mehr als 2 bzw 3 (breite Sitzbank) betreffen deren Schlüsselnummer nicht eindeutig eine Zulassung als LKW vorschreibt.
Betroffen sind damit alle importierten bzw. nicht offiziell in Deutschland erhältlichen Wagen.
Damit wären alle Amis aber auch ein paar Japaner mit Schlüsselnummer 000 betroffen.
Ein VW Pritschenwagen z.B. hat eine eindeutige "LKW"- Schlüsselnummer und ist nicht betroffen.
Inwieweit die Regelung mit dem Verhältnis Ladefläche zu Kabinenlänge das Urteil aushebelt weiß ich nicht.
Geklagt hatte wohl eine Toyota oder Nissan Fahrerin. Ein Argument des Richters: im hinteren Bereich des Wagens sind Scheiben - da kann ein Mitfahrer sich die Landschaft ansehen - ergo PKW.
NRW scheint da momentan Vorreiter dieser Hetzkampagne zu sein, einen betroffenen kenne ich auch entfernt, er hat einen Chevy 1 1/2 Kabiner mit kurzer Ladefläche.
Für die betroffenen Fahrzeuge gibt es natürlich kein Abgasgutachten, die Finanzämter rechnen sich da irgendwas zusammen - die Einstufung wird aber immer mindestens eine Stufe schlechter als ein entsprechender SUV (Tahoe, Mitsubishi Sport) sein.
Mit der zugeteilten Einstufung dürften die Autos teilweise gar nicht mehr zulassungsfähig sein.
Frank