12.06.2003, 19:17
Wer redet denn vom Abmelden ? Ist klar, wenn der Verkäufer den Wagen abmeldet, dann braucht er die Kennzeichen. Wenn aber nicht, und der Verkäufer überführt den Wagen mit den alten Kennzeichen des Verkäufers zu sich nach hause, dann ist er ja nicht abgemeldet. Der Verkäufer meldet lediglich seiner Zulassungsstelle, daß der Wagen verkauft ist, damit ist für ihn steuer- und versicherungsrechtlich alles geregelt. Wenn nun der Käufer den Wagen zuläßt, gibt er bei seiner Zulassungsstelle die alten Kennzeichen des Verkäufers ab. Die Schilder werden dann entstempelt und vernichtet.
Gruß, Midnight-Cruiser