22.12.2008, 14:18
Schade.
Aber deswegen hättest Du immer noch Anspruch auf zuviel bezahlte Steuer für das Jahr bis zur Abmeldung. Natürlich erst nach entgültigem Richterspruch.
Gruß
![[Bild: a014.gif]](https://www.cheesebuerger.de/images/smilie/xmas/a014.gif)
Kai
Aber deswegen hättest Du immer noch Anspruch auf zuviel bezahlte Steuer für das Jahr bis zur Abmeldung. Natürlich erst nach entgültigem Richterspruch.

Gruß
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Kai
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