19.12.2008, 16:16
Zitat:Original von JR
Meiner war anfangs als LKW zugelassen und wurde 2006 dann vom Finanzamt umgestuft wegen Verhältnis Länge der Kabine zu Länge Ladefläche.
Gruß
JR
Mit meinem Dodge RAM Crew Cab war ich auch vor 3 Wochen
beim Finanzamt, zum Glück stimmt hier das Verhältnis bei Dodge noch,
die Strecke vom Pedal bis zum Kabinenende darf nicht länger sein als die
Ladefläche!! Also Pedalen schön nach hinten gefahren und dann paßte es.
Weiter als LKW besteuert.
Etwas anderes ist mir nicht bekannt. Aber hier im Kreis Herford hat der nette Mann
vom Finanzamt alle 26 Halter von diversen Pick-Ups, bei denen er in der Zulassung nicht erkennen kann, um was für eine Kabine/Aufbau es sich handelt, vorgeladen.
Nochmal Glück gehabt - beim Chevi Crew Cab mit kurzer Ladefläche (2 Meter)
paßt es nicht - den hatte ich vorher. Beim neuen 2009er Dodge mit dieser tollen
geräumigen Kabine wird es auch nicht mehr hinhauen.
Ihr könnt aber solange fahren, bis euch das Finanzamt auf die Schliche kommt. Ob man
dann nachversteuern muss, weiß ich leider nicht.
Grüße, Tommy