15.12.2008, 15:15
Zitat:Wenn Ihr zurück kommt Deutschen Zoll beachten.
Noch ist die anmeldefrei Grenze bei 175 Euro, soll auf 350 erhöht werden.
Was drüber hinausgeht in D anmelden´. Sonnst Strafverfahren Steuerhinterziehung
Die Neuregelung gilt ab 01.12.2008 !!!
Änderung der Bestimmungen im Reiseverkehr zum 1. Dezember 2008
Die Freimengen von Reisemitbringseln, die ein Reisender einfuhrabgabenfrei aus Nicht-EG Ländern einführen darf, werden neu festgesetzt.
So erhöht sich die Freimenge für sonstige Waren von bisher 175 Euro für See- und Flugreisende auf 430 Euro. Bei Personen, die auf einem anderen Verkehrträger einreisen (z.B. Pkw oder Bahn), beträgt die Freimenge zukünftig 300 Euro. Für Reisende unter 15 Jahre wird die Freimenge unabhängig vom gewählten Verkehrsträger auf 175 Euro festgesetzt.
Die Mengen an Tabakwaren und Spirituosen, die ein Reisender unabhängig von den oben genannten Wertgrenzen einfuhrabgabenfrei einführen darf, bleiben unverändert. Zusätzlich dürfen zukünftig noch 4 Liter nicht schäumende Weine und 16 Liter Bier einfuhrabgabenfrei eingeführt werden.
Der Schwellenwert, bis zu dem die Einfuhrabgaben im Reise- oder Postverkehr vereinfacht festgesetzt werden können (Pauschalierung), wird von 350 Euro auf 700 Euro erhöht. Die Abgabesätze wurden ebenfalls angepasst und können der folgenden Tabelle entnommen werden. https://www.zoll.de/e0_downloads/f0_dont...gen_vo.pdf
Pakete:
Geschenkpäckchen aus einem Drittland (USA), deren Empfänger und/oder Versender eine Firma ist, sind nur einfuhrabgabenfrei (Zoll- und Einfuhrumsatzsteuer), wenn ihr Warenwert nicht höher als 22 Euro ist. Mit Wirkung vom 1. Dezember 2008 erhöht sich die Höchstgrenze für die zollfreie Einfuhr von Kleinsendungen auf 150 Euro je Sendung, für die Einfuhrumsatzsteuer bleibt es bei der bisherigen Wertgrenze von 22 Euro.
Gruss
Raimund