02.04.2008, 12:23
Naja, Edgar, lies doch mal bitte, was da steht...
Man konnte nicht einen Kunden nennen, bei dem die Kombi funktioniert. Dann hat man wohl die Kombi auch schon aus dem Programm genommen...
Das macht man doch nicht, wenn alles in Ordnung ist? Und wenn man nun die Erkenntnis hat, dass was nicht in Ordnung ist, geht man nicht so mit Kunden um... Denn auch wenn ich die Ware nicht direkt bei "Schmidt" gekauft habe, bin ich als Besitzer von Original Schmidtfelgen auch ein Schmidtfelgenkunde. Er hat sich als solches auch bei dieser Firma gemeldet, die sich darauf beruft, dass sie in diesem Fall nicht der "Vertragspartner" sind.
Rechtlich einwandfrei, als Kundenumgang gehts gar nicht...
Abgesehen von der evtl. tatsächlichen Betrugsabsicht, braucht man daher nicht über eine unvorsichtige "Verurteilung" nachdenken. Der gezeigte Umgang mit dem Kunden, reicht mir schon aus, um zu entscheiden, dass ich keinen Schweinepreis bezahlen würde, um mich so behandeln zu lassen.
Jeder hält auf seine Weise seinen Ruf sauber...und ich glaube, für "Schmidt" wäre es auf lange Sicht billiger gewesen, sich bei Slotracer grade zu machen...obwohl sie rechtlich nur dem Erstkäufer gegenüber dazu verpflichtet gewesen wären, als jetzt hier mit solchen "Charakterzügen" bekannt zu werden.
Schau mal auf die Klicks, die dieser Thread schon hat...
Gibt es eigentlich keine Innung, die solche Fehler überwacht und dafür sorgt, dass Händler nicht sowas verkaufen? Wenn ich mir vorstelle, dass ich mit dem Wissen, dass mein Auto deutlich hinter der 300 Km/h Grenze seine Höchstgeschwindigkeit erreicht, zum Überholvorgang ansetze und ich mitten im Gegenverkehr beim Überholen von der ASR gestoppt werde, weil die "Schmidtherren" diese fehlerhafte Kombi verkauft haben...
Sorry, da hört es bei mir auf. Alleine den Kunden mit dieser Kombi weiterfahren zu lassen, sollte schon bestraft werden!
Jeder Autohersteller macht ne kostenlose Rückrufaktion...egal wer gerade Besitzer des Fahrzeugs ist...ausserdem könnte man auch beim Tüv ansetzen, der offensichtlich auch nicht richtig hingeschaut hat. Tritt man dem auf die Füße, werden die Schmidtprodukte vielleicht mal genauer geprüft.
Man konnte nicht einen Kunden nennen, bei dem die Kombi funktioniert. Dann hat man wohl die Kombi auch schon aus dem Programm genommen...
Das macht man doch nicht, wenn alles in Ordnung ist? Und wenn man nun die Erkenntnis hat, dass was nicht in Ordnung ist, geht man nicht so mit Kunden um... Denn auch wenn ich die Ware nicht direkt bei "Schmidt" gekauft habe, bin ich als Besitzer von Original Schmidtfelgen auch ein Schmidtfelgenkunde. Er hat sich als solches auch bei dieser Firma gemeldet, die sich darauf beruft, dass sie in diesem Fall nicht der "Vertragspartner" sind.
Rechtlich einwandfrei, als Kundenumgang gehts gar nicht...
Abgesehen von der evtl. tatsächlichen Betrugsabsicht, braucht man daher nicht über eine unvorsichtige "Verurteilung" nachdenken. Der gezeigte Umgang mit dem Kunden, reicht mir schon aus, um zu entscheiden, dass ich keinen Schweinepreis bezahlen würde, um mich so behandeln zu lassen.
Jeder hält auf seine Weise seinen Ruf sauber...und ich glaube, für "Schmidt" wäre es auf lange Sicht billiger gewesen, sich bei Slotracer grade zu machen...obwohl sie rechtlich nur dem Erstkäufer gegenüber dazu verpflichtet gewesen wären, als jetzt hier mit solchen "Charakterzügen" bekannt zu werden.
Schau mal auf die Klicks, die dieser Thread schon hat...
Gibt es eigentlich keine Innung, die solche Fehler überwacht und dafür sorgt, dass Händler nicht sowas verkaufen? Wenn ich mir vorstelle, dass ich mit dem Wissen, dass mein Auto deutlich hinter der 300 Km/h Grenze seine Höchstgeschwindigkeit erreicht, zum Überholvorgang ansetze und ich mitten im Gegenverkehr beim Überholen von der ASR gestoppt werde, weil die "Schmidtherren" diese fehlerhafte Kombi verkauft haben...
Sorry, da hört es bei mir auf. Alleine den Kunden mit dieser Kombi weiterfahren zu lassen, sollte schon bestraft werden!
Jeder Autohersteller macht ne kostenlose Rückrufaktion...egal wer gerade Besitzer des Fahrzeugs ist...ausserdem könnte man auch beim Tüv ansetzen, der offensichtlich auch nicht richtig hingeschaut hat. Tritt man dem auf die Füße, werden die Schmidtprodukte vielleicht mal genauer geprüft.