26.11.2007, 18:09
Hallo Wolfgang,
solange Deine VK Dir keine Deckung für die Veranstaltung gibt, einfach die Finger davon lassen.
Ob die Verzichtserklärungen wirksam sind, wage ich nicht zu beurteilen, ohne sie gesehen zu haben.
In dem Geltungsbereich eines fremden Rechtsystems würde ich mich auf Nichts verlassen.
zweifelnden Gruß Edgar
solange Deine VK Dir keine Deckung für die Veranstaltung gibt, einfach die Finger davon lassen.
Ob die Verzichtserklärungen wirksam sind, wage ich nicht zu beurteilen, ohne sie gesehen zu haben.
In dem Geltungsbereich eines fremden Rechtsystems würde ich mich auf Nichts verlassen.
zweifelnden Gruß Edgar