14.11.2007, 09:21
Wenn du deinen Wohnsitz in die Schweiz verlegst und das Fahrzeug vor dem Umzug mind. 6 Monate in deinem Besitz war, kann das Fahrzeug abgabefrei in die Schweiz eingeführt werden. Allerdings muss es dann in der Schweiz von der MFK (TüV) technisch geprüft und in der Schweiz zugelassen werden. Bei Umzugsgut sind die technischen Anforderungen weniger hoch, als bei "offiziell" importierten Fahrzeugen.
Die Steuern werden je nach Kanton unterschiedlich bemessen, z.B. nach Gewicht, nach Hubraum etc. Das kann insbesondere bei einer Vette grössere Unterschiede ergeben. Bei uns ist die Bemessung nach Gewicht, da bezahle ich ca. EUR 400 pro Jahr.
Ein grosser Vorteil bei uns sind die sog. Wechselschilder. D.h. du kannst 2 Fahrzeuge mit einer Nummer zulassen. Du bezahlst dann Steuern/Versicherung für das teurere Fahrzeug plus eine kleine Gebühr (ca. 40 EUR pro Jahr) und eine reduzierte Kaskoprämie für das 2. Fahrzeug.
Gruss
Thomi
Die Steuern werden je nach Kanton unterschiedlich bemessen, z.B. nach Gewicht, nach Hubraum etc. Das kann insbesondere bei einer Vette grössere Unterschiede ergeben. Bei uns ist die Bemessung nach Gewicht, da bezahle ich ca. EUR 400 pro Jahr.
Ein grosser Vorteil bei uns sind die sog. Wechselschilder. D.h. du kannst 2 Fahrzeuge mit einer Nummer zulassen. Du bezahlst dann Steuern/Versicherung für das teurere Fahrzeug plus eine kleine Gebühr (ca. 40 EUR pro Jahr) und eine reduzierte Kaskoprämie für das 2. Fahrzeug.
Gruss
Thomi