13.11.2007, 23:05
H Kennzeichen gibt es nicht. Hast du jedoch den Veteraneneintrag,( 30 Jahre alt) musst du nur noch alle 6 Jahre zum TÜF.
Auszug:
1. Die Erstreckung des Prüfungsintervalls für Motorfahrzeuge und eventuell
dazugehörender Anhänger kann bis auf sechs Jahre ausgedehnt werden, wenn
folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
1.1 Die erste Inverkehrsetzung erfolgte vor mindestens 30 Jahren.
1.2 Die Fahrzeuge dürfen nicht regelmässig in Betrieb stehen und die jährliche
Fahrleistung darf maximal 2000 bis 3000 km betragen.
(Antrag für die Zulassung als Veteranenfahrzeug vorgängig der Fahrzeugprüfung ausfüllen!).
1.3 Die Fahrzeuge müssen der ursprünglichen Ausführung entsprechen. Anerkennungsfähige
Umbauten müssen auch aus der Epoche des Fahrzeugs stammen.
1.4 Die Fahrzeuge müssen optisch und technisch in einwandfreiem Zustand sowie
überdurchschnittlich gut gepflegt und unterhalten sein. Gebrauchsspuren, die trotz
sorgfältigem Umgang und guter Pflege entstanden sind, sowie fachmännisch
ausgeführte Reparaturen, sind zulässig.
1.5 Die Fahrzeuge dürfen nur für private Zwecke verwendet werden. Namentlich
ausgeschlossen sind Fahrten, mit welchen ein wirtschaftlicher Erfolg erzielt wird.
Der wirtschaftliche Erfolg gilt als gegeben, wenn für die Fahrt eine Entschädigung
zu entrichten ist, welche die Fahrzeugkosten und den Auslagenersatz des
Fahrzeugführers übersteigt.
Ob u.a. fahrzeugtechnisch die genannten Bedingungen erfüllt sind, kann nur
nach einer vorgehenden Fahrzeugprüfung im STVA festgestellt werden.
STVA =Strassenverkehrsamt
Normalerweise wird die Verkehrabgabe bemessen an der Motorengrösse entrichtet.
Auszug:
1. Die Erstreckung des Prüfungsintervalls für Motorfahrzeuge und eventuell
dazugehörender Anhänger kann bis auf sechs Jahre ausgedehnt werden, wenn
folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
1.1 Die erste Inverkehrsetzung erfolgte vor mindestens 30 Jahren.
1.2 Die Fahrzeuge dürfen nicht regelmässig in Betrieb stehen und die jährliche
Fahrleistung darf maximal 2000 bis 3000 km betragen.
(Antrag für die Zulassung als Veteranenfahrzeug vorgängig der Fahrzeugprüfung ausfüllen!).
1.3 Die Fahrzeuge müssen der ursprünglichen Ausführung entsprechen. Anerkennungsfähige
Umbauten müssen auch aus der Epoche des Fahrzeugs stammen.
1.4 Die Fahrzeuge müssen optisch und technisch in einwandfreiem Zustand sowie
überdurchschnittlich gut gepflegt und unterhalten sein. Gebrauchsspuren, die trotz
sorgfältigem Umgang und guter Pflege entstanden sind, sowie fachmännisch
ausgeführte Reparaturen, sind zulässig.
1.5 Die Fahrzeuge dürfen nur für private Zwecke verwendet werden. Namentlich
ausgeschlossen sind Fahrten, mit welchen ein wirtschaftlicher Erfolg erzielt wird.
Der wirtschaftliche Erfolg gilt als gegeben, wenn für die Fahrt eine Entschädigung
zu entrichten ist, welche die Fahrzeugkosten und den Auslagenersatz des
Fahrzeugführers übersteigt.
Ob u.a. fahrzeugtechnisch die genannten Bedingungen erfüllt sind, kann nur
nach einer vorgehenden Fahrzeugprüfung im STVA festgestellt werden.
STVA =Strassenverkehrsamt
Normalerweise wird die Verkehrabgabe bemessen an der Motorengrösse entrichtet.