21.10.2007, 21:00
Zitat:Original von frida
Aber was anderes..sind die Glasdächer bei Bruch eigentlich über die TK versichert?
Natürlich. Über die TK ist Glasbruch versichert, welches Glas das ist spielt dabei keine Rolle. So bezahlt die TK auch zerbrochene Scheinwerfer, Blinker, eingeschlagene Seitenscheiben oder Dreiecksfenster.
Voraussetzung ist, daß kein Eigenverschulden und kein Vandalismus vorliegt. Wenn also die Scheibe nur eingeschlagen ist und im Auto nichts fehlt, dann ist es Vandalismus. Fehlt dagegen eine Schachtel Zigaretten, dann ist es Einbruch.
Bei Abrechnung über Abtretungserklärung wird lediglich die Selbstbeteiligung fällig, den Rest ersetzt die Versicherung der ausführenden Werkstatt.
Und bei Barauszahlung wird die Selbstbeteiligung, die MWSt und neuerdings bei einigen Gesellschaften auch ein gewisser Prozentsatz (meist die nichtangefallenen Arbeitskosten der Werkstatt) abgezogen.
Übrigens: Bei Haftpflichtfall gibt es im Gegensatz zur TK nur den Zeitwert.
Gruß Ecki