11.04.2007, 12:55
So sieht es aus:
Für die Einfuhr von D nach CH braucht es eine Einladung eines Schiessanlasses.
ART 26 Abs.d 45 Waffenverordnung
Keine Einfuhrbewilligung ist erforderlich für:
"Personen, die glaubhaft machen können, dass sie ihre Waffen mit dazugehöriger Munition
für Jagt oder Schiess, oder Kampfsport in der Schweiz benötigen, und dass sie die Waffe
anschliessend wieder Ausführen!"
Der Link zum Gesetz:
https://www.admin.ch/ch/d/sr/5/514.541.de.pdf
Ich denke, der deutsche "Part" ist schwieriger.
Grüsse Christoph
Edit: Die Einfuhr von Serienfeuerwaffen ist nur mit Spezialbewilligung möglich!!
Für die Einfuhr von D nach CH braucht es eine Einladung eines Schiessanlasses.
ART 26 Abs.d 45 Waffenverordnung
Keine Einfuhrbewilligung ist erforderlich für:
"Personen, die glaubhaft machen können, dass sie ihre Waffen mit dazugehöriger Munition
für Jagt oder Schiess, oder Kampfsport in der Schweiz benötigen, und dass sie die Waffe
anschliessend wieder Ausführen!"
Der Link zum Gesetz:
https://www.admin.ch/ch/d/sr/5/514.541.de.pdf
Ich denke, der deutsche "Part" ist schwieriger.
Grüsse Christoph
Edit: Die Einfuhr von Serienfeuerwaffen ist nur mit Spezialbewilligung möglich!!