03.04.2006, 15:53
@ fsahm:
Habe ich Euch ja schon mal gesagt: "Es werden die Möglichkeiten überprüft, um einen Anspruch auf "Besitzstandswahrung" aufheben zu können.
Es gibt bei dem 07er keine "Besitzstandswahrung", es wurde "nur" durch die unbefristete Zuteilung des 07er so dargestellt.
Eigentlich möchte man " die schwarzen Schafe" damit kriegen.
So wurde es mir von der Zulassungsstelle damals mitgeteilt.
Der DEUVET soll da "gar keinen Einfluss" haben.
Ab 30Jahre-Fahrzeugalter und einhaltung der Originalität, soll "der Sammlerwut" und "Liebhaberei" keine hürden in den Weg gestellt werden.
Denn dafür wurde das 07er in's Leben gerufen.
Die Auflagen werden vieleicht noch "verschärft" (Mutmassung von mir).
Die TÜV-Pflicht für 07er-Fahrzeuge scheint dieses zu Bestätigen.
Die momentane Rechtsprechung über den "Stimmungsgemässen Gebrauch und Einhaltung der Vorgaben bei Erteilung des 07er-Kennzeichen" spricht auch dafür.
Die üben schon mal, und den Gebrauch einzuschränken.
Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI
Habe ich Euch ja schon mal gesagt: "Es werden die Möglichkeiten überprüft, um einen Anspruch auf "Besitzstandswahrung" aufheben zu können.
Es gibt bei dem 07er keine "Besitzstandswahrung", es wurde "nur" durch die unbefristete Zuteilung des 07er so dargestellt.
Eigentlich möchte man " die schwarzen Schafe" damit kriegen.
So wurde es mir von der Zulassungsstelle damals mitgeteilt.
Der DEUVET soll da "gar keinen Einfluss" haben.
Ab 30Jahre-Fahrzeugalter und einhaltung der Originalität, soll "der Sammlerwut" und "Liebhaberei" keine hürden in den Weg gestellt werden.
Denn dafür wurde das 07er in's Leben gerufen.
Die Auflagen werden vieleicht noch "verschärft" (Mutmassung von mir).
Die TÜV-Pflicht für 07er-Fahrzeuge scheint dieses zu Bestätigen.
Die momentane Rechtsprechung über den "Stimmungsgemässen Gebrauch und Einhaltung der Vorgaben bei Erteilung des 07er-Kennzeichen" spricht auch dafür.
Die üben schon mal, und den Gebrauch einzuschränken.
Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI