15.01.2006, 18:58
@ JR:
Mag ja wohl "Normal" sein, ist aber bei einer C5 bestimmt nicht "Original".
Bei meiner C3 war das auch so, wurde von Les Dunham so verdratet, da dieses damals fast alle so hatten.
Eine "Neuzeitliche" C5 müsste schon über einen Nebelscheinwerfer-Schalter (bei aktivierung Beleuchtet) verfühgen.
Ansonsten ist eine Ausnahmegenemigung mit Eintrag im Brief vorhanden, da dies entgegen der StVZO ist.
Wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter.
Grüsse vom OSC-Canibalist STRUPPI
Mag ja wohl "Normal" sein, ist aber bei einer C5 bestimmt nicht "Original".
Bei meiner C3 war das auch so, wurde von Les Dunham so verdratet, da dieses damals fast alle so hatten.
Eine "Neuzeitliche" C5 müsste schon über einen Nebelscheinwerfer-Schalter (bei aktivierung Beleuchtet) verfühgen.
Ansonsten ist eine Ausnahmegenemigung mit Eintrag im Brief vorhanden, da dies entgegen der StVZO ist.
Wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter.
Grüsse vom OSC-Canibalist STRUPPI