13.01.2006, 16:47
Das stimmt natürlich. Hätte mich nur interessiert ob der Käufer davon gewusst hatte. Wie gesagt, im Original US Titel findet man solche Schäden als Zusatz vermerkt (z.B Flooding, Rebuild, Salvage oder von Versicherungen abgeschriebene Fahrzeug . . .). Wenn es einem nichts ausmacht bekommt man solche Fahrzeuge von darauf spezialisierten Händlern zu einem Bruchteil des Listenpreises. Die Ersteigern dann z.B. solche Fahrzeuge als Unfallfahrzeug, reparieren diese (leider oft mehr schlecht als recht) und verkaufen sie wieder.
Die Händler müssen allerdings auf die Schäden hinweisen und man muss eine Warranty Disclaimer unterschreiben. Sonst kann man Regress beim Händler anmelden. Würde mich interessieren ob der Käufer davon wusste. Bei Rahmschaden handelt es sich ja nicht um ein Bagatellschaden.
Grüße
Jochen
Die Händler müssen allerdings auf die Schäden hinweisen und man muss eine Warranty Disclaimer unterschreiben. Sonst kann man Regress beim Händler anmelden. Würde mich interessieren ob der Käufer davon wusste. Bei Rahmschaden handelt es sich ja nicht um ein Bagatellschaden.
Grüße
Jochen