03.09.2002, 19:28
Hallo Blade,
Du darfst nur die Felgen und Reifengrößen fahren, die im Fahrzeugbrief eingetragen sind. Eingetragen bekommst Du nur Felgen und Reifen, die entweder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (in diesem Fall von GM) oder ein Gutachtn haben.
Man kann auch selbst ein Gutachten erstellen lassen, was relativ teuer ist.
Was allerdings nicht beanstandet wird ist, wenn Du z.B. 275R17er Reifen auf 9x17" Felgen eintragen hast lassen, aber 255R17er Reifen fahren willst, die auf die 9x17" Felgen passen, aber eigentlich für schmälere 17" Felgen eingetragen wurden.
Wichtig ist noch der Radnaben-Durchmesser, der zentriert das Rad auf die Radmitte. Hier gib's z.T. Adapterringe zum Grössenausgleich.
Es ist auch möglich ohne Radmittenzentrierung zu fahren, dann wird das Rad über die Radschrauben zentriert. Hier ist der Lochkreisdurchmesser und und dazu vorsichtiges Radmutter anziehen über Kreuz sehr wichtig.
Gruß,
Bernd
Du darfst nur die Felgen und Reifengrößen fahren, die im Fahrzeugbrief eingetragen sind. Eingetragen bekommst Du nur Felgen und Reifen, die entweder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (in diesem Fall von GM) oder ein Gutachtn haben.
Man kann auch selbst ein Gutachten erstellen lassen, was relativ teuer ist.
Was allerdings nicht beanstandet wird ist, wenn Du z.B. 275R17er Reifen auf 9x17" Felgen eintragen hast lassen, aber 255R17er Reifen fahren willst, die auf die 9x17" Felgen passen, aber eigentlich für schmälere 17" Felgen eingetragen wurden.
Wichtig ist noch der Radnaben-Durchmesser, der zentriert das Rad auf die Radmitte. Hier gib's z.T. Adapterringe zum Grössenausgleich.
Es ist auch möglich ohne Radmittenzentrierung zu fahren, dann wird das Rad über die Radschrauben zentriert. Hier ist der Lochkreisdurchmesser und und dazu vorsichtiges Radmutter anziehen über Kreuz sehr wichtig.
Gruß,
Bernd