26.05.2005, 19:40
@gimli
Warum sollte"Leasing im privaten Bereich" als "bedenklich" angesehen werden?????
Kleiner, aber weitverbreiteter feiner Irrtum übrigens: zum vereinbarten Restwert kann man seine geleaste Vette zwar ausbezahlen und übernehmen, so weit, so gut, aber:
wer vorhat, die Vette nach Ablauf der vereinbarten Zeit nicht weiterzuleasen oder gar wieder zurückzugeben, für den gilt der vereinbarte Restwert nicht - die Vette wird ausführlichst begutachtet und letztendlich wird dem Leasingnehmer unter Berücksichtigung der gefahrenen Kilometer, Kratzer, Steinschlag- und Gebrauchsspuren der tatsächliche Zeitwert der Vette präsentiert - und auf den kommt es dann an.
Hat man niedere Raten gewählt, kann man bei Rückgabe noch ordentlich drauflegen....
Hat man hohe Raten gewählt, die den Wertverlust übersteigen - ist man volldebil, wenn man seine Vette der Leasingfirma zurückstellt.
Warum sollte"Leasing im privaten Bereich" als "bedenklich" angesehen werden?????
Kleiner, aber weitverbreiteter feiner Irrtum übrigens: zum vereinbarten Restwert kann man seine geleaste Vette zwar ausbezahlen und übernehmen, so weit, so gut, aber:
wer vorhat, die Vette nach Ablauf der vereinbarten Zeit nicht weiterzuleasen oder gar wieder zurückzugeben, für den gilt der vereinbarte Restwert nicht - die Vette wird ausführlichst begutachtet und letztendlich wird dem Leasingnehmer unter Berücksichtigung der gefahrenen Kilometer, Kratzer, Steinschlag- und Gebrauchsspuren der tatsächliche Zeitwert der Vette präsentiert - und auf den kommt es dann an.
Hat man niedere Raten gewählt, kann man bei Rückgabe noch ordentlich drauflegen....
Hat man hohe Raten gewählt, die den Wertverlust übersteigen - ist man volldebil, wenn man seine Vette der Leasingfirma zurückstellt.