04.04.2025, 15:50
(04.04.2025, 10:51)DieFox schrieb: Ich finde die Einschaltung eines Gerichtsvollziehers mit der Erwirkung eines Haftbefehls als deutlich überzogen.
[...]
Wobei ich schlecht wissen kann, was die Person mit dem Gerichtsvollzieher bisher unternommen hat, noch was zwischen den beiden tatsächlich vorgefallen ist das er diesen Weg geht. Alles andere sind Mutmaßungen oder gar Rufschädigung.
Mal zur Erklärung. Da gibt es offensichtlich schon einen Titel (Urteil etc.), der nicht bezahlt wurde, aus dem der GV nun vollstrecken soll. Wenn er feststellt, daß da nichts zu holen ist, muss der Schuldner die EV abgeben und wird dazu geladen. Kommt er nicht, beantragt der Gläubiger den Erlass eines Haftbefehls. Der Schuldner wird verhaftet, dem GV vorgeführt, gibt da die EV ab und geht dann wieder. Alles ganz normal und nicht überzogen.
Gruß
Edgar