03.04.2025, 01:33
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.04.2025, 02:11 von Gelber Bengel.)
Diese Meinung teile ich trotz meiner vorherigen Aussage nur bedingt bis gar nicht! Als selbstständiger Unternehmer habe ich Rechte und Pflichten. Rechte, nicht über meine Kräfte wirken zu müssen und Pflichten, mit den Werten und dem Vermögen meiner Kunden verwalterisch verantwortlich und vertrauensvoll umzugehen. Wer es in unserem Rechtssystem dazu kommen lässt, bei einem beschrieben intakten Geschäftsbetrieb einen anscheinend beauftragten Gerichtsvollzieher mit einem Haftbefehl losziehen zu lassen, sollte, Entschuldigung dass ich das schreibe, handlungsunfähig sein oder im Koma liegen. Alles andere Geschilderte wäre ansonsten zu managen. Die Zauberworte sind Transparenz und nachvollziehbare Kommunikation. Ich hätte an diesem Punkt als betroffener Investor ernsthaft Sorge um mein Geld oder meine Ware. Und würde schnell und zielgerichtet handeln. Was aber sicherlich nichts damit zu tun hat, dass ich im Falle einer wirklichen Erkrankung des Protagonisten hoffe, dass sich die momentanen Bedenken der Kunden auflösen lassen.