13.02.2005, 20:53
Zitat:Original von man-in-white
Also wenn der Airbag nicht auslöst wird auch nichts gespeichert. - Wie soll das den Hersteller entlasten?
Frank
Der Hersteller kann die beteiligten Komponenten des Systems einzeln bzw. als Ganzes überprüfen.
Airbags lösen ja nur nach überschreiten bestimmter Schwellwerte aus.
Bzw. lösen gezielt NICHT aus, wenn bestimmte Ereignisse anliegen: z.B. ein erkannter Kindersitz vorne auf dem Beifahrersitz, deaktivieren des Beifahrerairbags mittels Schlüsselschalter oder ähnliches.
Auch wird bei manchen Einschlagssituationen (etwa eines Heckaufpralls) unter Umständen nicht ausgelöst, da dann keine Schutzwirkung vorhanden wäre.
Wie diese Kriterien genau sind kann ich aber auch nur raten.
Wenn z.B. bei einem Unfall mit Todesfolge der Hersteller verklagt wird kann er nachweisen, daß das System entweder:
- richtig funktioniert und der Airbag beim Erreichen eines der Schwellwerte auslöst und sich somit entlasten.
oder
- nicht richtig funktioniert hat und ein defekt vorliegt. Dann wäre der Hersteller in der Schuld.
Diese Tests würden aber sicherlich einmal vom Hersteller und einmal von einem unabhängigen Institut/Gutachter durchgeführt werden.