12.02.2005, 16:13
Zitat:Original von Mr.-Vette...leider Gibt es keine richtigen schriftlichen beweise...
So doof kann man eigentlich nicht sein. Mit den Bekannten gibt das vor Gericht mit allergrößter Wahrscheinlichkeit gar nichts. Dann geht's nämlich darum wer wann was gesagt haben soll oder eben nicht. Keiner kann sich richtig erinnern, es kommt zu widersprüchlichen Aussagen, der Richter verdreht innerlich die Augen und anschliessend gehen alle unverrichteter Dinge ihres Weges, um Gerichts- und Anwaltskosten ärmer.
Wenn Du keinen Anwalt hast, zu dem eine alte, tragfähige, vertrauensvolle Beziehung hast, wäre ich sehr skeptisch, was den anwaltlichen Rat angeht. Die Anwaltsschwemme hat den Rat, eine Sachen abzuhaken um verlorenem Geld nicht noch Gutes hinterherzuwerfen, sehr selten werden lassen. Häufig werden die Ratsuchenden auch in Prozesse geführt, deren Erfolgsaussichten äußerst, äußerst dürftig sind, da viele Kanzleien am Existenzminimum segeln.
Ich denke, Du wirst Deine Aufwendungen als Lehrgeld abhaken dürfen.
Gruss
Martin