30.12.2023, 06:27
Möchte nicht nerven, aber sehe die Ausgangslage etwas anders.
Wenn das Fahrzeug der Serie entspricht aber bei der Zulassung die Papiere nicht korrekt ausgestellt wurden dann müsste
doch nur das Papierwerk korrigiert werden, aber eine erneute Abnahme wäre doch nicht fällig, oder?
Das dem Fahrzeug nach der Messung mit inkorrekten Grenzwerten die Zulassung entzogen wurde sollte doch zusammenbrechen
wenn der Nachweis erbracht wird das die benutzten Messkriterien falsch war.
Hätte eventuell auch den Vorteil dass das Auffinden von weiteren Konformitätsmängeln vorgebeugt wird und Kosten eingespart
werden wenn keine neue Abnahme gemacht wird.
Hatte mal den Fall das bei zwei Fahrzeugen der Fahrzeugbrief von einem dusseligen Fahrzeughändler und Zulassungsspezi bei der
Erstzulassung vertauscht wurden (!) und ich eines der Fahrzeuge erworben hatte. Da wurden nur die Papiere korrigiert und alle
Eintragungen in den Papieren getauscht gut war's. (Sonder-)Zulassung war da nicht.
Wenn das Fahrzeug der Serie entspricht aber bei der Zulassung die Papiere nicht korrekt ausgestellt wurden dann müsste
doch nur das Papierwerk korrigiert werden, aber eine erneute Abnahme wäre doch nicht fällig, oder?
Das dem Fahrzeug nach der Messung mit inkorrekten Grenzwerten die Zulassung entzogen wurde sollte doch zusammenbrechen
wenn der Nachweis erbracht wird das die benutzten Messkriterien falsch war.
Hätte eventuell auch den Vorteil dass das Auffinden von weiteren Konformitätsmängeln vorgebeugt wird und Kosten eingespart
werden wenn keine neue Abnahme gemacht wird.
Hatte mal den Fall das bei zwei Fahrzeugen der Fahrzeugbrief von einem dusseligen Fahrzeughändler und Zulassungsspezi bei der
Erstzulassung vertauscht wurden (!) und ich eines der Fahrzeuge erworben hatte. Da wurden nur die Papiere korrigiert und alle
Eintragungen in den Papieren getauscht gut war's. (Sonder-)Zulassung war da nicht.
Auch das noch!