Hallo Uli,
* Die nationale Messmethode "N" von 1966 bis 1980 musst Du nicht beweisen, sondern steht in jedem Handbuch für Prüfer, die Oldtimer Prüfungen machen. Es ist eine gesetzliche Vorgabe, die über den Bestandsschutz geregelt ist.
* Die gesetzliche Vorgabe für das Fahrgeräusch von 66-80 liegt bei 80dB(N), aber (und hier liegt vermutlich der Fehler) für Fahrzeuge mit über 70PS pro 1000kg zulässigem Gesamtgewicht (also jede Corvette mit über 140PS) bei 84dB(N).
* Für die Fahrgeräuschmessung gibt es eigentlich keine Toleranz ... wundert mich, das der Prüfer da eine 5dB Toleranz anwendet.
Eigentlich versucht jeder Prüfer, die Fahrgeräuschmessung zu vermeiden. Daher wird das Standgeräusch gemessen, und wenn das dem Wert im Schein entspricht, wird auf eine Fahrgeräuschmessung verzichtet. Das Standgeräusch aus einem anderen Fahrzeugschein zu übernehmen ist eigentlich sinnfrei, weil es dafür ja keinen Grenzwert gibt. Mehr Sinn macht es, einen Fahrzeugschein mit einer identischen, eingetragenen Auspuffanlage als Referenz zu nehmen und dann das Standgeräusch zu vegleichen. Die Praxis, andere Fahrzeugscheine als Referenz zu nehmen ist allerdings heftig umstritten und wird von den meisten Prüfstellen auch (zu Recht) abgelehnt.
Viel Erfolg,
Ralf
* Die nationale Messmethode "N" von 1966 bis 1980 musst Du nicht beweisen, sondern steht in jedem Handbuch für Prüfer, die Oldtimer Prüfungen machen. Es ist eine gesetzliche Vorgabe, die über den Bestandsschutz geregelt ist.
* Die gesetzliche Vorgabe für das Fahrgeräusch von 66-80 liegt bei 80dB(N), aber (und hier liegt vermutlich der Fehler) für Fahrzeuge mit über 70PS pro 1000kg zulässigem Gesamtgewicht (also jede Corvette mit über 140PS) bei 84dB(N).
* Für die Fahrgeräuschmessung gibt es eigentlich keine Toleranz ... wundert mich, das der Prüfer da eine 5dB Toleranz anwendet.
Eigentlich versucht jeder Prüfer, die Fahrgeräuschmessung zu vermeiden. Daher wird das Standgeräusch gemessen, und wenn das dem Wert im Schein entspricht, wird auf eine Fahrgeräuschmessung verzichtet. Das Standgeräusch aus einem anderen Fahrzeugschein zu übernehmen ist eigentlich sinnfrei, weil es dafür ja keinen Grenzwert gibt. Mehr Sinn macht es, einen Fahrzeugschein mit einer identischen, eingetragenen Auspuffanlage als Referenz zu nehmen und dann das Standgeräusch zu vegleichen. Die Praxis, andere Fahrzeugscheine als Referenz zu nehmen ist allerdings heftig umstritten und wird von den meisten Prüfstellen auch (zu Recht) abgelehnt.
Viel Erfolg,
Ralf