09.04.2023, 11:47
Lieber Autofahrer und Radler,
es gibt ein rechtskräftiges (letztinstanzliches) Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, wonach eine Radwegebenutzungspflicht nur angeordnet werden kann, wenn es an einer konkreten Stelle häufiger zu Unfällen mit Radlern gekommen ist oder solche anzunehmen sind.
Ansonsten habe der Radler das grundsätzliche Recht, auf der Straße zu fahren. Radwege sind als Ausnahmen anzusehen.
In Bayern hatte ein Radler gegen diese Pflicht geklagt und unterlag zunächst bei niedrigeren Instanzen. Letztlich aber teilte das Bundesverwaltungsgericht seine Meinung, daß eine Radwegebenutzungspflicht nicht genrell verhängt werden kann.
Ich frage mich aber, gilt diese Pflicht trotzdem, solange ein blaues Rad-Schild da steht? Kann man als Radler, unter Hinweis auf das Urteil, das Schild mißachten? Oder muß man erst, um diese Pflicht aufzuheben, von der Gemeinde die Entfernung des Schildes unter Hinweis auf die Gesetzeslage verlangen?
Jedenfalls ist mir aufgefallen, daß in meiner Nähe eine ganze Reihe von Radwegen zurückgestuft wurden auf "Radfahrer frei"; das blaue Schild wurde entfernt. Vielleicht eine Folge des Urteils? Gibt es bei Euch auch solche Rückstufungen?
Ich allerdings fahre so oft es geht auf Radwegen - im eigenen Interesse. Manchmal aber, wie oben schon erwähnt, sind die Radwege von ahnungslosen Nicht-Radlern am grünen Tisch geplant worden und unzumutbar.
Und noch etwas: Die Statistik sagt, daß die meisten Radunfälle auf Radwegen und nicht auf den Straßen passieren! Denn auf den Radwegen laufen gern auch Personen herum. Oder es gibt Grundstücksein-/Ausfahrten. Oder parkende Autos zwingen zum Wechsel auf die Straße. Oder auch: Es liegen Scherben auf dem Radweg, weil Autofahrer Flaschen einfach aus dem Fenster geworfen haben. Oder sie sehen Rad-Gegenverkehr vor, obwohl sie sehr schmal sind. Oder sie wechseln ständig: Mal da, mal nicht. Mit der Folge, daß der Radler immer wieder auf Straßen wechseln muß. Und dieser Wechsel ist riskant, weil Autofahrer nicht damit rechnen.
Ich bin auch schon mal gestürzt auf einem gemeinsamen Fußgänger-/Radweg durch einen Fußgänger.
Ich kann nur jedem Autofahrer raten, mal häufiger mit dem rad zu fahren - auf Straße und Radweg. Er wird schnell nachvollziehen können, warum Radler manchmal auf die Benutzung eines Radweges verzichten.
Die Unfallrisiken für Radler sind auf den Straßen einfach geringer - obwohl dort die Autos fahren!
Grüße
Axel
es gibt ein rechtskräftiges (letztinstanzliches) Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, wonach eine Radwegebenutzungspflicht nur angeordnet werden kann, wenn es an einer konkreten Stelle häufiger zu Unfällen mit Radlern gekommen ist oder solche anzunehmen sind.
Ansonsten habe der Radler das grundsätzliche Recht, auf der Straße zu fahren. Radwege sind als Ausnahmen anzusehen.
In Bayern hatte ein Radler gegen diese Pflicht geklagt und unterlag zunächst bei niedrigeren Instanzen. Letztlich aber teilte das Bundesverwaltungsgericht seine Meinung, daß eine Radwegebenutzungspflicht nicht genrell verhängt werden kann.
Ich frage mich aber, gilt diese Pflicht trotzdem, solange ein blaues Rad-Schild da steht? Kann man als Radler, unter Hinweis auf das Urteil, das Schild mißachten? Oder muß man erst, um diese Pflicht aufzuheben, von der Gemeinde die Entfernung des Schildes unter Hinweis auf die Gesetzeslage verlangen?
Jedenfalls ist mir aufgefallen, daß in meiner Nähe eine ganze Reihe von Radwegen zurückgestuft wurden auf "Radfahrer frei"; das blaue Schild wurde entfernt. Vielleicht eine Folge des Urteils? Gibt es bei Euch auch solche Rückstufungen?
Ich allerdings fahre so oft es geht auf Radwegen - im eigenen Interesse. Manchmal aber, wie oben schon erwähnt, sind die Radwege von ahnungslosen Nicht-Radlern am grünen Tisch geplant worden und unzumutbar.
Und noch etwas: Die Statistik sagt, daß die meisten Radunfälle auf Radwegen und nicht auf den Straßen passieren! Denn auf den Radwegen laufen gern auch Personen herum. Oder es gibt Grundstücksein-/Ausfahrten. Oder parkende Autos zwingen zum Wechsel auf die Straße. Oder auch: Es liegen Scherben auf dem Radweg, weil Autofahrer Flaschen einfach aus dem Fenster geworfen haben. Oder sie sehen Rad-Gegenverkehr vor, obwohl sie sehr schmal sind. Oder sie wechseln ständig: Mal da, mal nicht. Mit der Folge, daß der Radler immer wieder auf Straßen wechseln muß. Und dieser Wechsel ist riskant, weil Autofahrer nicht damit rechnen.
Ich bin auch schon mal gestürzt auf einem gemeinsamen Fußgänger-/Radweg durch einen Fußgänger.
Ich kann nur jedem Autofahrer raten, mal häufiger mit dem rad zu fahren - auf Straße und Radweg. Er wird schnell nachvollziehen können, warum Radler manchmal auf die Benutzung eines Radweges verzichten.
Die Unfallrisiken für Radler sind auf den Straßen einfach geringer - obwohl dort die Autos fahren!
Grüße
Axel
Axel Pfeiffer