05.04.2023, 10:44
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.04.2023, 10:46 von Yellowstang1969.)
(05.04.2023, 09:53)Wesch schrieb: Hallo
Ohne Worte !
MfG
Paragraph 27 - Absatz 1 Straßenverkahrsordnung.
Bei einem geschlossenem Verband (in der Regel ab 15 Radfahrer) sollen die Radfahrer 2 reihig fahren.
Hintergrund ist, daß die Gruppe wenn Sie hintereinander fährt so lange ist, dass überholen schwierig wird. Ein kurzer kompakter Verband ist einfacher zu überholen.
Schade das die Regelung bei den meisten Autofahrern anscheinend nicht bekannt ist.
Oh, war schon jemand schneller als ich.
Schöne Grüße
Stefan
Stefan