01.04.2023, 12:15
laut bisher unbestätigten Meldungen aus Habeck`s Gedankenschmiede:
Ab 1.4.2025 besteht eine Umbaupflicht auf wasserumspülte Katalysatoren zum Betrieb einer Wärmepumpe für die Fahrzeugheizung.
Die dabei entstehende Kraftstoffeinsparung wird sodann in der Einkommenssteuer als geldwerter Vorteil erfasst.
Ab 1.4.2025 besteht eine Umbaupflicht auf wasserumspülte Katalysatoren zum Betrieb einer Wärmepumpe für die Fahrzeugheizung.
Die dabei entstehende Kraftstoffeinsparung wird sodann in der Einkommenssteuer als geldwerter Vorteil erfasst.