25.01.2005, 19:58
Das Problem dabei ist: Auch wenn im Vertrag steht und unterschrieben wurde, daß der Käufer auf eine Garantie verzichtet ist so ein Vetrag nicht so ganz rechtskräftig. D.H., wenn es der Käufer sich anders überlegt kann er dem Verkäufer an die Wäsche.
Gab mal einen Bericht in einer Oldie- Zeitung. Da wollte auch einer einen Oldtimer kaufen und auf jegliche Garantie etc. verzichten - war aber nichts zu machen. Ist ja eine so schönes EU- gesetz zum Schutze der unmündigen Bürger.
Frank
Gab mal einen Bericht in einer Oldie- Zeitung. Da wollte auch einer einen Oldtimer kaufen und auf jegliche Garantie etc. verzichten - war aber nichts zu machen. Ist ja eine so schönes EU- gesetz zum Schutze der unmündigen Bürger.
Frank