06.01.2023, 11:26
(05.01.2023, 21:09)Traumtänzer schrieb: Ein kleiner Nachtrag im neuen Jahr:
Der Verkäufer hat die Seite hier im Forum gefunden und droht mir jetzt, wer hätte es gedacht, mit seinem Rechtsanwalt.
Die Nachricht werde Ich hier nicht veröffentlichen, er bezieht sich jedoch auf den Datenschutz das Ich die Fahrgestellnummer hier rein gestellt habe ohne seine Einstimmung.
Ich bin auch ein dreister Lügner und würde unseriöse Sachen über ihn schreiben und "bittet" mich doch zu ihm zu kommen um es unter 4 Augen zu klären.
Ich halte euch gerne weiter auf dem laufenden
Die Veröffentlichung der VIN kann nicht ganz unproblematisch sein. Eine Person ist dann „bestimmbar“, wenn sie z.B. über die Fahrgestellnummer oder weiteres Zusatzwissen identifizierbar ist. In diesen Fällen liegen also „personenbezogene Daten“ vor. Dann gilt in diesen Fällen das Bundesdatenschutzgesetz.
Wir bereinigen sehr ungern die Beiträge, aber wir wollen auch nicht, daß der Traumtänzer hier in eine juristische Auseinandersetzung hineingezogen wird. Darum bin ich seiner Bitte nachgekommen und habe das ganze hier gerade gezogen. Das Fahrzeug ja nun bekannt.
Ich würde in diesen Fällen im Forum am besten auf die Möglichkeiten der PN zurückgreifen.
Gruß
Edgar